Wer von Euch Katzenbesitzer kennt das Gefühl nicht sich Sorgen zu machen wenn seine geliebte Samtpfote abends mal nicht nach Hause kommt. Ist ihr etwas zugestoßen, ist sie einfach nur am herumstreunen oder wurde sie geklaut? Alle Möglichkeiten kommen in Frage. Natürlich kann eine Tätowierung oder ein Transponder Chip all das nicht verhindern, jedoch kann das Haustier zum Beispiel bei einem Tierarzt oder in einem Tierheim durch die Kennzeichnung wieder erkannt werden und findet so wieder zu seinem Besitzer zurück. Voraussetzung dafür ist dass man die Tätowierung oder den Transponder Chip bei einem Haustierregister auch hinterlegen lässt zum Beispiel bei Tasso oder Findefix. Wenn man dies nicht hinterlegt, bringt die Kennzeichen leider nichts. Die Tätowierung oder auch den Transponder Chip kann man über den Tierarzt machen lassen. Mit wenig Aufwand und wenig Kosten ist das geliebte Haustier lebenslänglich gekennzeichnet und kann im Notfall erkannt werden. Die Tätowierung sollte im Besten falle zeitgleich mit der Kastration gemacht werden, wenn das Tier sowieso schläft.

Leider sind die meisten Katzen nicht gekennzeichnet, durch diese versäumte Kennzeichnung landen viele Tiere in Tierheimen und somit ist es den Findern nicht möglich das Tier wieder an den Besitzer auszuhändigen. 

Die Kennzeichnungs – sowie die damit verbundene Kastrationspflicht für Katzen in Deutschland ist leider noch nicht flächendeckend. Es gibt einige Bundesländer in denen verschiedene Städte die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht eingeführt haben. Diese findet ihr auf unserer Homepage unter unseren FAQs sowie die Populationspyramide der Katzen. Hier sieht man auf einen Blick das Ausmaß der unkastrierten Tiere sowie das damit verbundene Katzenleid.

Warum eine Kennzeichnung und Kastrationspflicht? Wir sind der Meinung dass es selbstverständlich sein sollte wenn man einer Katze ein neues zu Hause gibt dass diese kastriert und gekennzeichnet wird, nicht schon allein um sein eigenes Gewissen etwas zu beruhigen dass die Katze im Bedarfsfall wiedererkannt wird und so den Weg zu Euch nach Hause findet sondern um aktiv Tierleid zu verhindern. Aber wie hängt die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht mit Tierleid zusammen?

In Deutschland leben rund 14 Millionen Katzen, davon sind ca. 2 Millionen Katzen herrenlos und leben ein Leben auf der Strasse! Wenn man sich mal überlegt das eine unkastrierte Katze bis zu drei mal im Jahr tragend sein kann, der erste Wurf meistens 2-3 Kätzchen mit sich bringt und jeder weitere Wurf an der Anzahl der Katzenkinder steigt, kann sogar ein älterer Katzenwurf zwischen acht und zehn Katzenkindern betragen. 

 

Tierschutz Beitrag Kennzeichnungs- & Kastrationspflicht für Katzen 2

In Deutschland gibt es eine hohe Dunkelziffer verwilderter Hauskatzen, diese leben oftmals auf Aussiedlerhöfen, Bauernhöfen oder in alten Scheunen, aber auch in Grossstädten, wo sich Katzen Freunde oftmals dem Schicksal der Katzen annehmen und Futterplätze einrichten. Die Katzen mit Hilfe von Lebendfallen fangen und kastrieren lassen. Aber nur durch kontrolliert eingerichtete Futterplätze kann die Population der Katzenvermehrung eingedämmt werden.  Diese hätte durch eine rechtzeitige Kastration und Kennzeichnung verhindert werden können! Daher ist es umso wichtiger dass unsere Hauskatzen egal ob Wohnungshaltung oder Freigänger, kastriert sind, denn auch eine Wohnungskatze kann sich mal den Weg nach draußen bahnen und gedeckt werden oder ein Kater kann eine unkastrierte Katze beglücken. Würde die Kastrationspflicht bereits schon flächendeckend sein müssten nicht so viele Katzenkinder ein schweres Leben auf der Straße führen. Was passiert mit den Katzen welche nicht über einen Futterplatz versorgt werden? Viele Katzenkinder sterben schon wenige Tage oder Monate nach deren Geburt, erleiden schwere Krankheiten wie Katzenschnupfen und vieles mehr. All das könnte durch einen gemeinsamen Weg der flächendeckenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingedämmt und vermieden werden.

Der Deutsche Tierschutzbund erklärt es wie folgt: „Die Tierschutzvereine brauchen städtische Unterstützung und die Städte und Gemeinden brauchen engagierte Tierschutzvereine, die kommunale Aufgabe übernehmen. Im eigenen Interesse sollten die Kommunen daher einen Beitrag zur Kastration von Katzen leisten.

Zentrale Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes an Städte und Gemeinden:

Städte und Gemeinden sollten die örtlichen Tierschutzvereine unterstützen, indem sie Informationsbroschüren erstellen oder Informationsmaterialien des Deutschen Tierschutzbundes und/oder der Landestierärztekammer nutzen, um die Bürger über die Notwendigkeit der Katzenkastration zu informieren. In der Lokalzeitung, im Amtsblatt und auf ihren Internetseiten informiert die Kommune über das Elend der frei lebenden Katzen und bittet die Tierhalter darum, ihre Katzen kastrieren zu lassen.

Um den Kastrationen zum Erfolg zu verhelfen, sollte die Kommunen sich finanziell an den Kosten der Kastrationsmaßnahmen beteiligen. Sie sollte mit den örtlichen Tierschutzvereinen kooperieren und – unter Einbeziehung der Tierärzteschaft – konzertierte Kastrationsaktionen durchführen. Jede Stadt und jede Gemeinde sollte ihre Kommunalverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erweitern und Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, dazu verpflichten, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen.“

In vielen Ländern gibt es so genannte Kastrationsaktionen, in wenigen Wochen so viele freilebende Hunde und Katzen zu kastrieren und somit gezielt die Population und kontrollierte weiter Vermehrung zu vermeiden. All dies wäre in diesem Ausmaß nicht notwendig, wenn es ein Gesetz zur Kastrationspflicht geben würde. In Deutschland haben wir massiv mit der Vermehrung von herrenlosen frei lebenden Katzen zu kämpfen, andere Länder jedoch haben das gleiche Problem aber zusätzlich auch noch mit Hunden. Durch dieses Versäumnis produzieren wir unbewusst extremes Tierleid.

Ein weiterer Tierschutzaspekt welche das Kastrieren freilebender, oder Freigänger-Katzen unterstreicht, ist das massive Vogelsterben – NABU erklärt das wie folgt: „Von Jahr zu Jahr werden es mehr Vögel, die schwer verletzt in der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig abgegeben werden. Im Jahr 2016 wurden 175 Vögel gemeldet, die durch Katzen verletzt oder getötet wurden. Der NABU Leipzig klärt seit Jahren auf, welchen Einfluss freilebende Hauskatzen auf heimische Wildtiere haben. Dabei gibt es zwar häufig, aber nicht nur, unvernünftige Katzenhalter, die ihren Katzen vollkommen unbesorgt Freilauf gewähren. Freilaufende und verwilderte Katzen können sich unkontrolliert vermehren, wodurch die Probleme weiter wachsen. Es gibt aber engagierte tierliebe Menschen, die sich um die Kastration verwilderter Hauskatzen kümmern, so auch einen Leipziger Straßenkatzen-Verein. Dieses Engagement möchte der NABU Leipzig unterstützen. In Zusammenarbeit mit dem Straßenkatzen-Verein will der NABU Tierarztkosten für Kastrationen übernehmen. Wenn sich die Katzen nicht mehr unkontrolliert vermehren können, ist das auch ein Beitrag für den Vogelschutz.

Im Prinzip kann man mit wenig Aufwand sehr viel Tierleid verhindern, also wer von Euch Samtpfoten ein Zuhause gegeben hat oder geben möchte – gebt Euch einen Ruck und lasst Eure Miezen kastrieren, so wird etwas aktiv für den Tierschutz gemacht und vielen Katzenkindern bleibt das Leben auf der Strasse erspart!

 

 

Quelle: statista.de,  Deutscher Tierschutzbund, NABU